1 UMFANG DER DIENSTLEISTUNGEN
1.1 Die
Gesellschaft GDV Konzepte mbH ("GDV Konzepte") erbringt gegenüber
dem Kunden professionelle Dienstleistungen ("Dienstleistungen") gemäß
den Spezifikationen im Auftrag ("Auftrag" ). Der Auftrag und diese
Geschäftsbedingungen stellen die gesamten Vereinbarungen zwischen den
Parteien hinsichtlich der Dienstleistungen dar ("Vereinbarung").
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, soweit sie von GDV
Konzepte im Einzelfall ausdrücklich und schriftlich anerkannt sind.
1.2
Soweit im Auftrag nicht anders bestimmt, handelt es sich bei allen Terminen und
Fristen betreffend einzelne oder alle Dienstleistungen lediglich um
unverbindliche Zeitvorgaben.
1.3 Soweit im Auftrag nicht
anders vereinbart, handelt es sich bei den für die Dienstleistungen
angegebenen Preisen und Zeiten lediglich um unverbindliche Schätzungen, und
GDV Konzepte verpflichtet sich nicht, die Dienstleistungen zu diesen Preisen
ganz oder teilweise zu erbringen.
1.4 GDV Konzepte bleibt
selbständiger Vertragspartner und tritt nicht als Vertreter, Arbeitnehmer
oder Gesellschafter des Kunden auf.
1.5 Der Vertrag unterliegt
deutschem Recht. Gerichtsstand ist Rüdesheim im Rheingau.
2
VERGÜTUNG UND AUSLAGEN
2.1 Die Gebühren und
Zahlungsbedingungen ergeben sich aus dem Auftrag.
2.2 Soweit im Auftrag nicht anders bestimmt, werden notwendige
und angemessene Auslagen (einschließlich Business Class-Flugtickets,
Taxis, Mietwagen der Kategorie B, 3-Sterne-Hotelunterkunft und sonstige
Auslagen) vom Kunden erstattet.
3 ZUSICHERUNGEN
GDV
Konzepte versichert, dass
3.1 GDV Konzepte berechtigt ist,
diese Vereinbarung abzuschließen,
3.2 GDV Konzepte die
notwendigen Kenntnisse und Erfahrungen besitzt, die Dienstleistungen zu
erbringen, und die Dienstleistungen sorgfältig und nach dem aktuellen Stand
der Technik und Wissenschaft erbringen wird,
3.3 GDV Konzepte die Dienstleistungen im Falle eines Fehlers
nochmals erbringen bzw. nachbessern wird. Falls GDV Konzepte nachhaltig nicht in
der Lage ist, die Dienstleistungen fehlerfrei zu erbringen, ist der Kunde
ausschließlich berechtigt, die Vergütung, die für den
fehlerhaften Teil der Dienstleistungen gezahlt wurde, zurückzuverlangen.
Der Kunde versichert, dass
3.4 GDV Konzeptes Nutzung
von Software und anderen Materialien, die der Kunde zur Erbringung der
Dienstleistungen zur Verfügung stellt, keine gewerblichen Schutzrechte und
Urheberrechte Dritter verletzt.
3.5 Weitere Zusicherungen können im jeweiligen Auftrag
getroffen werden.
4 VERTRAULICHKEIT
Soweit
nichts anders vereinbart, wird GDV Konzepte Dokumente und Informationen ("Vertrauliche
Informationen"), die sie im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung erhält,
und die den Kunden, seinen Geschäftsbetrieb, seine Kunden oder seine
Lieferanten betreffen, geheim halten, Dritten nicht mitteilen und nicht auf
sonstige Weise ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Kunden nutzen. Die
Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Materialien, die öffentlich
zugänglich sind, oder GDV Konzepte rechtmäßig von Dritten ohne
Vertraulichkeitsverpflichtung zur Verfügung gestellt wurden.
5
HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
GDV KONZEPTES HAFTUNG IM ZUSAMMENHANG
MIT VERZÖGERUNGEN DER VERTRAGLICH VEREINBARTEN DIENSTLEISTUNGEN ODER
AUFGRUND VON FEHLERN, UNFÄLLEN, UNTERLASSUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN SIND
AUF DEN BETRAG BESCHRÄNKT, DER FÜR DIE JEWEILIGE DIENSTLEISTUNG IN
RECHNUNG GESTELLT WIRD. DIE HAFTUNG VON GDV KONZEPTE GEGENÜBER DEM KUNDEN
UND BELIEBIGEN DRITTEN FÜR INDIREKTE SCHÄDEN, MANGELFOLGE SCHÄDEN,
BESONDERE SCHÄDEN, ZUFÄLLIGE SCHÄDEN, STRAFSCHÄDEN ODER FÜR
ENTGANGENEN GEWINN, GLEICH WELCHER ART, IM ZUSAMMENHANG MIT FEHLERN, UNFÄLLEN,
VERSEHEN, UNTERLASSUNGEN ODER UNTERBRECHUNGEN IST AUSGESCHLOSSEN. UNBESCHADET
DER VORSTEHENDEN BESTIMMUNGEN ÜBERNIMMT GDV KONZEPTE KEINERLEI AUSDRÜCKLICHE,
STILL-SCHWEIGENDE ODER GESETZLICHE ZUSICHERUNG DIE BESCHREIBUNG, QUALITÄT,
VERMARKTBARKEIT, VOLLSTÄNDIGKEIT ODER DIE EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN
ZWECK DER DIENSTLEISTUNGEN ODER EINEN ANDEREN GEGENSTAND BETREFFEND. ALLE DIESE
ZUSICHERUNGEN DURCH GDV KONZEPTE SIND HIERBEI AUSGESCHLOSSEN UND VERZICHTET.
Nichts in dieser Vereinbarung soll dahingehend ausgelegt werden, dass
die Haftung von GDV Konzepte für Tod und Körperschäden aufgrund
ihrer eigenen Fahrlässigkeit oder der Fahrlässigkeit ihrer Mitarbeiter
oder Erfüllungsgehilfen ausgeschlossen ist.
6 GEWERBLICHE
SCHUTZRECHTE UND URHEBERRECHTE
Soweit im Auftrag oder schriftlich
nicht anders bestimmt, bleibt GDV Konzepte Inhaber aller gewerblichen Schutz-
und Urheber- und Verwertungsrechte an allen Dokumenten, Materialien, Ideen,
Daten und anderen Informationen, die von GDV Konzepte im Zusammenhang mit der
Erbringung der Dienstleistungen entwickelt wurden und räumt dem Kunden
Nutzungsrechte an den in dem jeweiligen Auftrag beschriebenen Materialien ein.